Woran erkenne ich eine seriöse Schuldnerberatung ?
Öfter als uns lieb ist, haben uns Mandanten auch von Erfahrungen mit sogenannten Schuldenberatern, Schuldenregulierern, Finanzsanierern usw. berichtet, welche wir Ihnen gern ersparen würden. Aus diesem Grund haben wir nachfolgend eine Liste zusammengestellt, die Ihnen helfen soll, eine seriöse Schuldnerberatung zu erkennen und zu finden.
Eine Schuldnerberatung sollte eine staatlich anerkannte Stelle/geeignete Person nach § 305 InsO sein.
Alle oben genannten Berufsbezeichnungen sind leider genauso wenig geschützt, wie die Berufsbezeichnung „Schuldnerberater“. Das bedeutet, dass sich prinzipiell jeder Mensch – unabhängig von seiner Qualifikation – „Schuldnerberater“ nennen darf. Bestimmte Dinge im Ablauf einer Entschuldung sind jedoch staatlich anerkannten Stellen, bzw. geeigneten Personen nach § 305 InsO vorbehalten. Fragen Sie also danach, wer Ihre Entschuldung begleitet und Ihnen ggf. eine Bescheinigung gem. § 305 InsO ausstellt! Werden Sie hierzu auf einen externen Rechtsanwalt verwiesen, sollten Sie dies als Warnsignal betrachten.
Eine seriöse Schuldnerberatung ist nicht auf eine kostenerhöhende Mitarbeit externer Dritter angewiesen, sondern ist zu Ihrer Entschuldung aufgrund eigener Qualifikation befähigt.
Tipp: Sollten Sie in den Ihnen vorgelegten Unterlagen einen Hinweis der Art „….erbringt ausschließlich wirtschaftliche und kaufmännische Dienstleistungen. Eine Rechtsberatung wird nicht ausgeübt.“ finden, ist allerhöchste Vorsicht geboten! Eine Schuldnerberatung ist unserer Ansicht nach auch immer Rechtsberatung! Und hierbei sollten Sie sich aus guten Gründen nur auf spezialisierte Rechtsanwälte verlassen.
Klarheit über ALLE anfallenden Kosten von Anfang an
Sie sollten vor Beauftragung einer Schuldnerberatung die hierdurch anfallenden GESAMTKOSTEN genau kennen. Insbesondere raten wir eindringlich von Verträgen ab, bei denen Sie eine monatliche Gebühr über eine unbestimmte Laufzeit bezahlen sollen. Lassen Sie sich auch durch hierbei häufig zu findende Formulierungen, wie „… oft ist ein Vergleich mit Ihren Schuldnern bereits nach 2 Monaten möglich…“ nicht ins Bockshorn jagen. Die Realität sieht sehr häufig völlig anders aus. Die „versprochenen“ 2 Monate sind lange vergangen und der Abschluss eines Vergleichs mit Ihren Gläubigern ist nicht absehbar. Der Schuldnerberater erhält die vereinbarten Monatsbeiträge solange weiter, bis der Schuldner schließlich entnervt aufgibt, mit seinem Vorhaben einer Entschuldung aber in keiner Weise vorangekommen ist.
Zudem sollten Sie auch dann aufmerksam werden, wenn Ihnen hinsichtlich der entstehenden Kosten nur Formulierungen, wie etwa „ Die Gebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.“, o.ä. aufgetischt werden. Auch wenn Ihnen eine Gebührenberechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zunächst fair und transparent erscheint, führen die häufig hohen Schulden zu sehr hohen Gegenstandswerten mit entsprechend hohen Honorarforderungen.
Verlangen Sie deshalb vor Unterzeichnung irgendwelcher Beauftragungen oder Honorarvereinbarungen unbedingt eine konkrete Auskunft über die genaue Höhe aller von Ihnen zu zahlenden Gebühren und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen!
Klarheit über alle vom Schuldnerberater zu erbringenden Leistungen von Anfang an
Eine seriöse Schuldnerberatung wird mit Ihnen vor Beauftragung den Weg Ihrer Entschuldung genau besprechen. Hierbei sollte das Angebot Ihres Schuldnerberaters unbedingt folgende Leistungen umfassen:
- kostenfreie und unverbindliche Erstberatung
- Übernahme aller Verhandlungen mit den Gläubigern
- Übernahme sämtlicher Korrespondenz mit Ihren Gläubigern
- Vorbereitung und Erstellung des außergerichtlichen Vergleichsangebotes
nach §§305 ff. InsO - Ausstellung der Scheiterbescheinigung des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
- Vorbereitung des Insolvenzverfahrens nach §305 InsO
- Erstellung des Insolvenzantrages z.B. Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz
Vorsicht, wenn ein Insolvenzverfahren als Lösung gar nicht erwähnt, von vornherein ausgeschlossen oder schlecht geredet wird
Es gibt keinen Grund, ein Insolvenzverfahren von vornherein auszuschließen oder herabzuwürdigen. Abhängig von der individuellen Einkommenssituation kann es im Gegenteil durchaus sinnvoll und vorteilhaft sein, statt dem Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs ein Insolvenzverfahren anzustreben.
Eine seriöse Schuldnerberatung wird Ihnen niemals Kredite oder die Vermittlung von Krediten anbieten.
Vorsicht, wenn man Sie zu einer Unterschrift drängt!
Nach einer ausführlichen Beratung sollten Sie immer die Möglichkeit haben, die Ihnen überlassenen Unterlagen in Ruhe zu Hause zu sichten. Allein Sie entscheiden, ob und ggf. wann Sie den Schuldnerberater beauftragen. Skeptisch sollten Sie insbesondere dann werden, wenn Ihnen der Berater einen Hausbesuch anbietet und von Ihnen hierbei die Unterzeichnung irgendwelcher Verträge oder Formulare fordert.
Wichtige Punkte im Überblick
- seriöse Schuldnerberatung
- Schuldnerberatung Kosten transparent
- § 305 InsO Schuldnerberatung
- außergerichtlicher Einigungsversuch
- Scheiterbescheinigung § 305 InsO
- Gläubigerverhandlung / Gläubigerkontakt
- Privatinsolvenz Beratung
- Regelinsolvenz Antrag
- keine Kreditvermittlung
- keine Unterschrift unter Druck
