Schuldenbereinigungsverfahren
Für eine Entschuldung gibt es kein „Patentrezept“. Vieles hängt von der individuellen Situation des Schuldners ab. Der für Sie optimale Weg eines finanziellen Neuanfangs lässt sich deswegen allein durch ein persönliches Gespräch herausfinden. Hierzu dient zu allererst unser kostenloses Erstberatungsgespräch. Es vermittelt uns den erforderlichen Überblick über ihre individuelle Situation und gibt Ihnen zugleich wertvolle Tipps für die nächsten Schritte Ihrer Entschuldung.
Die nachfolgende Darstellung soll es Ihnen ermöglichen, sich einen Überblick über den Ablauf eines Entschuldungsverfahrens zu verschaffen.
Schuldenbereinigungsverfahren – Gläubigervergleich – Schuldenvergleich – Was ist das?
Alle Begriffe bedeuten das Gleiche, – nämlich den Abschluss eines Vertrages mit ihren Gläubigern.
In einem solchen Vertrag verpflichten Sie sich zur Rückzahlung eines bestimmten Anteils Ihrer Schulden. Die Zahlung kann dabei im Rahmen einer Einmalzahlung oder über einen vereinbarten Zeitraum (in der Regel sind dies 6 Jahre) in monatlichen Raten erfolgen. Im Gegenzug verpflichten sich ihre Gläubiger dazu, Ihnen nach Zahlung des vereinbarten Anteils ihrer Schulden den Rest der Schuldsumme zu erlassen, sowie zu einem Zins- und Kostenstopp. Die Höhe des erlassenen Anteils ist dabei individuell sehr unterschiedlich und hängt wesentlich von Ihren Einkommensverhältnissen ab. Ein Erlass von zumindest der Hälfte Ihrer Schulden ist nicht ungewöhnlich. Allerdings sind auch deutlich höhere Einsparungen von bis zu 70 Prozent der ursprünglichen Forderung und mehr möglich.
Nach Zahlung Ihres Anteils innerhalb des vereinbarten Zeitraumes sind Sie sind dann schuldenfrei, ohne dass es überhaupt zu einem Insolvenzverfahren gekommen ist.
Wie funktioniert´s?
Nachdem wir in unserem Erstberatungsgespräch mit Ihnen ihre individuelle Situation besprochen haben, besteht der Weg zum Gläubigervergleich im Wesentlichen noch aus drei Schritten:
- Vorbereitung
– Sammeln und Ordnen aller Gläubigerschreiben
– Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos
– Einstellung Ihrer Zahlungen an die Gläubiger
- Ermittlung ihrer tatsächlichen Verschuldung und Erstellung eines Vergleichsangebotes
für ihre Gläubiger
Sobald Sie uns Ihre Gläubiger mitgeteilt haben, werden wir diese anschreiben.
Wir teilen ihren Gläubigern mit, dass sie von nun an anwaltlich durch uns vertreten
werden und bitten um Übersendung einer aktuellen Forderungsaufstellung. Auf die Übersendung einer solchen Forderungsaufstellung haben Sie gemäß § 305 Abs. 2 InsO
einen Anspruch. Nachdem uns die Forderungsaufstellungen ihrer Gläubiger vorliegen, werden wir für Sie einen individuellen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag erarbeiten und diesen mit Ihnen nochmals besprechen.
- Vergleichsverhandlungen
Anschließend werden wir den erarbeiteten Vergleichsvorschlag an Ihre Gläubiger übersenden und diese um Mitteilung bitten, ob dem Vergleichsvorschlag zugestimmt wird. Nach deren Rückantwort werden wir in den Fällen einer Ablehnung des Vergleichsvorschlages mit den entsprechenden Nachverhandlungen beginnen. Hierbei sehen wir es als unsere Hauptaufgabe an, unter Aufbau eines gewissen „Druck´s“ Ihre Gläubiger davon zu überzeugen, dass auch für die Gläubiger das Zustandekommen eines Vergleiches wirtschaftlich deutlich vorteilhafter ist, als ein Scheitern des Schuldenbereinigungsverfahrens, weil die Gläubiger auf diese Weise zumindest einen Teil ihrer Forderung erhalten und anderenfalls möglicherweise ein Totalverlust droht.
Mögliche Resultate des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
- Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ist erfolgreich
Stimmen alle Gläubiger dem Vergleichsvorschlag zu, ist der Vergleich zustande gekommen. Sie leisten je nach Vereinbarung Ihre Einmalzahlung, oder beginnen mit der Ratenzahlung. Nach Zahlung des vereinbarten Anteils der Gesamtforderung wird Ihnen der Rest erlassen und Sie sind somit schuldenfrei.
- Ersetzung fehlender Zustimmungen durch das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Weigern sich jedoch einige Gläubiger trotz Nachverhandlung weiterhin, dem außergerichtlichen Vergleichsvorschlag zuzustimmen, besteht unter Umständen noch die Möglichkeit einer Ersetzung dieser Ablehnungen durch das Insolvenzgericht nach § 309 InsO. Für dieses gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ( mitunter auch insolvenzgerichtlicher Zwangsvergleich genannt) ist vor allem die sogenannte Kopf- und Summenmehrheit erforderlich, d. h., es müssen mehr als die Hälfte der Gläubiger zugestimmt haben und der auf diese Gläubiger entfallende Anteil muss mehr als die Hälfte der Gesamtverschuldung ausmachen. Ersetzt das Insolvenzgericht die Zustimmung der ablehnenden Gläubiger, unterscheidet sich das Resultat nicht vom außergerichtlichen Vergleich.
- Gescheiterter Einigungsversuch als Grundlage für anschließendes Insolvenzverfahren
Scheitert auch das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, bleibt nur noch Raum für die Entschuldung über ein Insolvenzverfahren. Allerdings waren Ihre bisherigen Bemühungen in diesem Fall keineswegs umsonst. Denn ein vorangegangener und gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch ist ohnehin Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Vorteile eines Gläubigervergleichs:
- Schuldenfreiheit ohne Insolvenzverfahren
Durch einen Gläubigervergleich erreichen Sie Schuldenfreiheit, ohne ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen. Sie benötigen keinen Insolvenzverwalter und sind somit nach Abschluss des Vergleiches niemandem mehr Rechenschaft über Ihre finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse schuldig. Abgesehen davon verläuft ein Gläubigervergleich erheblich diskreter, weil niemand hiervon erfahren wird. Eine Insolvenz hingegen wird in den sogenannten „Insolvenzbekanntmachungen“ veröffentlicht.
- Bei Verbesserung Ihrer Einkommensverhältnisse bleiben Ihnen die damit verbundenen finanziellen Vorteile erhalten
Ändern sich nach Abschluss des Vergleiches Ihre Einkommensverhältnisse zum Besseren, bleiben Ihnen Ihre Mehreinnahmen anders als in der Privatinsolvenz in voller Höhe erhalten. Sie zahlen bis zum Ablauf des vereinbarten Zeitraumes unverändert Ihre Raten. In einem Insolvenzverfahren sind Sie verpflichtet, eventuelle Mehreinnahmen Ihrem Insolvenzverwalter mitzuteilen und bis auf den jeweils pfändungsfreien Betrag an ihre Gläubiger abzuführen. Anderenfalls riskieren Sie, dass Ihnen mit Abschluss des Verfahrens eine Restschuldbefreiung nicht erteilt wird.
Nachteile eines Gläubigervergleichs:
- In der Regel verzichten Sie auf einen (wenn auch geringen) Teil Ihres pfändungsfreien Einkommens.
Um Ihre Gläubiger zum Abschluss eines Vergleiches zu bewegen, müssen Sie ihnen hierfür mehr bieten, als sie im Falle einer Insolvenz ohnehin von Ihnen bekommen würden. Im Falle einer Insolvenz würde Ihnen der jeweilige Pfändungsfreibetrag verbleiben. Der diesen Betrag übersteigende Rest würde unter Ihren Gläubigern aufgeteilt werden. Mit einem freiwilligen Verzicht auf einen Teil Ihres pfändungsfreien Einkommens vergrößern Sie den Betrag, der Ihren Gläubigern zufließt und einen Vergleichsabschluss für diese attraktiver macht, als eine Insolvenz. Allerdings verfügen fast alle Schuldner nach Abschluss eines Vergleiches trotzdem über deutlich mehr Geld im Monat, als zuvor. Dies liegt daran, dass vor Abschluss des Vergleiches meist erheblich mehr Geld an die Gläubiger gezahlt wurde, als nach dem Vergleichsschluss und einem hiermit verbundenen anteiligen Verzicht der Gläubiger.
- Ihre Entschuldung ist von der Einhaltung des Vergleiches abhängig
Für eine erfolgreiche Entschuldung im Wege der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist die Einhaltung der getroffenen Vereinbarung dringend erforderlich. Geraten Sie mit der Zahlung Ihrer vereinbarten Raten in Verzug, haben die Gläubiger die Möglichkeit, sich von der Vereinbarung zu lösen.
Tipps
- Bewerten Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten realistisch und objektiv!
Bedenken Sie bei der Planung des Budgets für die Vergleichsverhandlungen, dass Sie Ihre Verpflichtungen über die gesamte vereinbarte Laufzeit einhalten müssen, um eine Entschuldung sicherstellen zu können!
- „Vergessen“ Sie keinen Gläubiger!
Um eine vollständige Entschuldung zu erreichen, ist es sehr wichtig, dass Sie alle Gläubiger am Schuldenbereinigungsverfahren beteiligen. Auch wenn sich einige Gläubiger schon längere Zeit nicht mehr bei Ihnen gemeldet haben, ist es nicht ausgeschlossen, dass diese Ihre Forderungen schließlich doch noch geltend machen.
- Nehmen Sie die Hilfe einer erfahrenen und seriösen Schuldnerberatung in Anspruch!
Sie können einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit ihren Gläubigern theoretisch auch ohne die Hilfe einer Schuldnerberatung in Angriff nehmen. Davon können wir aber aus vielerlei Gründen nur ausdrücklich abraten.
Die Erstellung eines solchen Angebotes für ihre Gläubiger ist sehr aufwändig. Es gibt eine Menge Fallstricke und Dinge, die zu beachten sind.
Bei den Verhandlungen sitzen ihn auf der Gegenseite Profis gegenüber, deren einziges Ziel es ist, die entsprechenden Forderungen möglichst vollständig einzutreiben.
Noch unangenehmer und schwieriger wird die Situation bei Beteiligung von Inkassounternehmen, deren Geschäftsmodell einzig und allein darin besteht, Drohkulissen aufzubauen und möglichst hohe Kosten und Gebühren zu „produzieren“.
Häufig führt hier erst ein anwaltliches Schreiben dazu, dass man ihr Anliegen ernst nimmt und sich überhaupt verhandlungsbereit zeigt.
Abgesehen davon sind aus unserer Sicht zur Erreichung akzeptabler Verhandlungsergebnisse ein hohes Maß an Erfahrung, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick unerlässlich.
Wenn der Schuldner allen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, erwartet ihn am Ende der Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung. Das heißt er ist nach der erfolgreichen Beendung der Phase komplett von seinen Schulden befreit!
